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Telematikinfrastruktur (TI) – 4medic informiert

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheke und Krankenkassen miteinander vernetzen. Das wesentliche Ziel dabei ist, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind. Oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit.

Noch in diesem Jahr sollen alle Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Die Frist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist durch das  E-Health-Gesetz ganz konkret geregelt. Bis zum 31. Dezember 2018 sollen alle Akteure des Gesundheitswesens an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können.  Ist dies nicht der Fall, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (§ 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).

Ärzte und Psychotherapeuten müssen allerdings nicht selbstständig für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dazu unter Moderation des Bundesschiedsamtes auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der TI geeinigt. Diese Vereinbarung ist seit 1. Juli 2017 gültig.

Beachtet werden muss weiterhin, dass alle Komponenten die für die Telematikinfrastruktur benötigt werden, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zugelassen sind.


Für den Anschluss an die TI benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte:

  • einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
  • mindestens ein Kartenterminal
  • einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
  • einen VPN-Zugangsdienst zur TI
  • ein Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS)

 

Hierzu kommt, dass der Aufstellort des Konnektors zugriffsgeschützt sein muss. Das bedeutet, dass der Konnektor in einem abschließbaren Schrank oder Raum in Ihrer Praxis, zu dem nur “befugte und bekannte” Personen Zugriff haben, aufgestellt werden darf.

Desweiteren muss besonders auf die zertifizierter Lieferkette geachtet werden. Das TI-Paket darf erst in Anwesenheit von einem zertifizierten Techniker geöffnet werden, der eine Prüfung auf Unversehrtheit der Sendung und Intakt sein aller Siegel (Verpackung, Konnektor, Kartenleser) vor Installation mit seiner Unterschrift bestätigt.

 

Wir als 4medic haben unsere Techniker bereits für die TI-Installation zertifizieren lassen und können Ihnen bei der Installation sowie der weiteren Betreuung kompetent weiterhelfen.

Gerne können Sie auch unsere eigens dafür eingerichtete E-Mail Adresse ti@4medic.de nutzen, in der Sie ebenfalls über alle wichtigen Informationen zur Telematikinfrastruktur aufgeklärt werden.  Natürlich stehen wir Ihnen auch persönlich bei Fragen unter 0961 390150 zur Verfügung.